Jahressteuergesetz 2026: Was der Entwurf für Steuerzahler und Unternehmen vorsieht

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Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 liegt dem Bundestag vor. Das Bundeskabinett hat die Vorlage am 12. August beschlossen, der Bundesrat hat im September mit zahlreichen Änderungswünschen Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen eine Verdopplung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die elektronische Zustellung von Steuerbescheiden sowie Anpassungen an europäische Vorgaben und an die Rechtsprechung der obersten Gerichte. Die endgültige Verabschiedung wird für November erwartet.

Das Jahressteuergesetz gilt in der Finanzverwaltung als Sammelgesetz: Es bündelt Anpassungen, die sich aus dem Recht der Europäischen Union, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs ergeben. Das Bundesfinanzministerium bezeichnet die meisten Änderungen als technischer Natur und nennt als Ziele Bürokratierückbau, Digitalisierung und die Verhinderung unrechtmäßiger Steuergestaltungen. Für Steuerpflichtige und Unternehmen ergeben sich dennoch konkrete Folgen – im Verfahren, bei Fristen und in der Höhe von Zahlungen.

Höhere Zinsen auf Steuernachzahlungen und Erstattungen

Die spürbarste Änderung betrifft den Zinssatz in der Abgabenordnung. Nachzahlungszinsen fallen an, wenn das Finanzamt Steuern nachträglich fordert; Erstattungszinsen erhält, wer zu viel gezahlt hat und eine Erstattung bekommt. Seit 2019 liegt der Satz bei 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent im Jahr. Der Entwurf sieht vor, ihn ab dem Jahr 2027 auf 0,3 Prozent je Monat zu verdoppeln – das entspricht einem Jahreszins von 3,6 Prozent.

Das Bundesfinanzministerium begründet den Schritt mit der allgemeinen Zinsentwicklung: Der Basiszinssatz im Bürgerlichen Gesetzbuch sei deutlich gestiegen, ebenso die Zinsen für Kredite an Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Abgabenordnung sieht vor, den Zinssatz regelmäßig zu evaluieren; diese Prüfung sei nun vorgenommen worden. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist – die sogenannte Karenzzeit. Der neue Satz wirkt sich daher vor allem bei späteren Veranlagungszeiträumen aus und trifft sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen gleichermaßen.

Elektronische Zustellung wird Regelfall

Eine zweite wesentliche Neuerung betrifft die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Einkommensteuerbescheide und Entscheidungen über Einsprüche grundsätzlich elektronisch zugestellt werden – sofern die Steuerpflichtigen über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dann nicht mehr erforderlich. Sobald ein Bescheid im Nutzerkonto bereitsteht, informiert die Finanzverwaltung per E-Mail; der Abruf erfolgt im Konto.

Wer kein aktives ELSTER-Konto nutzt, erhält seine Bescheide weiterhin auf dem Papierweg. Und wer trotz Konto die postalische Zustellung wünscht, muss dies über das bestehende Nutzerkonto elektronisch beantragen. Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung eine digitalere und effizientere Finanzverwaltung. Für Bürgerinnen und Bürger ist die Änderung praxisrelevant, weil die elektronische Bekanntgabe dieselben Rechtswirkungen entfaltet wie ein Brief – Fristen für Einsprüche beginnen also auch dann zu laufen, wenn das Konto nicht regelmäßig geöffnet wird.

Änderungen für Unternehmen und grenzüberschreitende Sachverhalte

Der Entwurf enthält zudem mehrere Regelungen mit unternehmerischem Bezug:

Die Freigrenze für ins Ausland gezahlte Lizenzgebühren, bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann, soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Die Pflicht zur Steueranmeldung bleibt bestehen, Nachprüfungen sind weiterhin möglich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dient dies der Verwaltungsvereinfachung, etwa für Verlage, die Bildrechte ausländischer Agenturen nutzen.

Beim Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren sollen beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Gesellschaften von mindestens zehn Prozent künftig keine Freistellungsbescheinigungen im Voraus mehr erhalten. Stattdessen müssen sie nach der jeweiligen Transaktion einen Erstattungsantrag stellen. Die Einzelfallprüfung im Nachhinein soll missbräuchliche Gestaltungen besser aufdecken; das Ministerium verweist auf den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität.

Die Meldepflicht von Onlineplattformen über Einkünfte ihrer Anbieter, die mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt wurde, soll auf in Drittstaaten ansässige Anbieter ausgeweitet werden. Voraussetzung für den Informationsaustausch ist eine wirksame völkerrechtliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Staat.

Im Forschungszulagengesetz können Zulagen künftig pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben periodenübergreifend bis zu 25 Millionen Euro gewährt werden; bislang wurde die beihilferechtliche Obergrenze des europäischen Rechts nicht ausgeschöpft. Zudem soll eine eigene Ablaufhemmung sicherstellen, dass die Festsetzung der Zulage auch dann noch erfolgen kann, wenn das Bescheinigungsverfahren länger dauert als die reguläre Festsetzungsfrist.

Außerdem reagiert der Entwurf auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat sollen Eltern künftig die ungekürzten Freibeträge erhalten. Der Gerichtshof hatte die bisherige Kürzung von Familienleistungen und steuerlichen Vergünstigungen für Arbeitnehmer, deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat leben, als Verstoß gegen Unionsrecht bewertet.

Weitere Punkte betreffen die umsatzsteuerliche Organschaft, die künftig auf einem ausdrücklichen Erklärungsmodell beruhen soll, sowie das Mindeststeuergesetz, das an eine internationale Einigung zur Vereinfachung der globalen Mindestbesteuerung angepasst wird.

Stand des Verfahrens und weitere Schritte

Der Bundesrat hat am 25. September zum Entwurf Stellung genommen und zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, darunter eine Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.200 Euro und Änderungen beim Einspruchsverfahren. Die Bundesregierung hat einzelnen Vorschlägen bereits zugestimmt, andere abgelehnt oder eine Prüfung angekündigt.

Die erste Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober statt. Für Anfang November ist eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss vorgesehen; die zweite und dritte Lesung sollen nach dem bisherigen Fahrplan Mitte November folgen. Anschließend benötigt das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats. Welche der diskutierten Änderungen letztlich Gesetz werden, ist damit noch offen. Sicher ist bislang nur: Wer ein ELSTER-Konto besitzt, sollte dessen Abruffunktion ab 2027 im Blick behalten.

Quellen

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