Modernisiertes Bundespolizeigesetz in Kraft: Neue Befugnisse seit 28. Oktober 2026

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Das modernisierte Bundespolizeigesetz ist am 28. Oktober 2026 in Kraft getreten. Nach Angaben der Bundesregierung erhält die Bundespolizei damit eine Reihe neuer Befugnisse, die ihre Einsatzmöglichkeiten an Grenzen, auf See, an Flughäfen und im Bahnbereich erweitern. Das Gesetz war am 21. Oktober 2026 verkündet worden (BGBl. I 2026, Nr. 318 vom 26. Oktober 2026) und trat nach einer kurzen Vorbereitungsfrist in Kraft. Die Novelle gilt als eine der umfangreichsten Reformen des Bundespolizeigesetzes der vergangenen Jahre. Ziel ist es nach Regierungsangaben, die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. Die Bundespolizei ist unter anderem für den Grenzschutz, die Sicherheit im Bahnbereich, die Luftsicherheit an Flughäfen sowie den Schutz von Bundesverfassungsorganen zuständig; im Ausland wirkt sie etwa bei internationalen Polizeimissionen mit.

Das Bundespolizeigesetz regelt Aufgaben, Organisation und Befugnisse der Bundespolizei. Es stammt in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1994 und war seitdem mehrfach geändert, aber nach Einschätzung der Bundesregierung nie grundlegend an die veränderte Sicherheitslage angepasst worden. Die jetzt in Kraft getretene Novelle verfolgt nach offizieller Darstellung zwei Ziele: zum einen die rechtssichere Abbildung moderner Einsatztechnik, zum anderen die Schließung von Befugnislücken, die in der Praxis zu Problemen geführt hätten. Als Beispiele nennen die Verantwortlichen den Umgang mit Drohnen über Einsatzorten und die Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Neue Befugnisse bei Drohnen und Telekommunikation

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt nach Darstellung der Bundesregierung der Einsatz von Drohnen als Sensorträger sowie die Befugnis zur Detektion und Abwehr von Drohnen, von denen Gefahren ausgehen. Hintergrund sind unter anderem wiederholte Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur und Flughäfen, die zuvor rechtlich nur eingeschränkt bekämpft werden konnten. Das Bundesinnenministerium hatte den Ausbau der Drohnenabwehr in diesem Zusammenhang bereits mehrfach angekündigt; ein geplantes Drohnenabwehrzentrum soll die Kompetenzen von Bund, Ländern und Bundeswehr bündeln.

Ergänzend wurde eine präventive Telekommunikationsüberwachung eingeführt, die ausdrücklich auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) umfasst. Damit darf die Bundespolizei unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen laufende Kommunikation auf Endgeräten überwachen, auch wenn diese verschlüsselt erfolgt. Die Anordnung dieser Maßnahmen obliegt nach den gesetzlichen Vorgaben einem Gericht. Die Bundesregierung begründet die Erweiterung mit der zunehmenden Nutzung verschlüsselter Kommunikationswege durch Extremisten und Schleuserorganisationen.

Auflagen, Kontrollzonen und Abschiebungshaft

Die Bundespolizei kann künftig außerdem Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote erlassen. Damit lassen sich Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, an einen bestimmten Ort binden oder von bestimmten Orten fernhalten, ohne dass zunächst ein Straftatverdacht vorliegen muss. Im Bahnbereich sind verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen zulässig — eine Regelung, die auf entsprechende Landesregelungen zurückgeht und nun auch für die Bundespolizei gilt. Anlass sind unter anderem Messerangriffe an Bahnhöfen und in Zügen, die in den vergangenen Jahren für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt hatten.

Gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt werden, kann die Behörde bei Gericht Abschiebungshaft beantragen. Die Entscheidung über die Haft trifft damit weiterhin ein Richter. Zudem wird für alle Personen, die von der Bundespolizei neu eingestellt werden, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt, um die Behörde vor einer Unterwanderung durch Extremisten zu schützen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf entsprechende Regelungen bei anderen Sicherheitsbehörden.

Für den Bahnbereich bedeuten die neuen Regelungen konkret, dass Bundespolizisten in festgelegten Waffen- und Messerverbotszonen Personen auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren dürfen. Solche Zonen werden durch Rechtsverordnung eingerichtet und sind entsprechend gekennzeichnet. Die Bundesregierung erwartet davon eine präventive Wirkung gegen Gewalttaten mit Stich- und Hiebwaffen.

Bundestag ergänzt automatisierte Gefahrenerkennung

Im parlamentarischen Verfahren hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf an mehreren Stellen geändert. Unter anderem erhält die Bundespolizei durch einen neuen Paragrafen zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ die Befugnis, Bewegungs- und Objektmuster sowie Aufenthaltsorte zu erkennen, die auf Gefahren hindeuten. Eine weitere vom Bundestag eingebrachte Änderung schafft die Befugnis zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“, also die automatisierte Erkennung von Personen anhand biometrischer Merkmale etwa auf Videobildern.

Der Gesetzgebungsverfahren zog sich über mehrere Lesungen hin: Der Entwurf der Bundesregierung war im Oktober 2025 als Bundesratsdrucksache 557/25 eingebracht worden. Nach der ersten Beratung im Deutschen Bundestag im Dezember 2025 folgten die zweite und dritte Beratung im Juli 2026 sowie eine abschließende Beratung im September 2026. Der Bundesrat gab dem Gesetz in seinem zweiten Durchgang im September 2026 die erforderliche Zustimmung. Anschließend wurde das Gesetz am 21. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die automatisierte Gefahrenerkennung soll es der Bundespolizei erlauben, größere Mengen von Sensordaten — etwa aus Videokameras — softwaregestützt auszuwerten, um auffällige Muster zu identifizieren. Kritiker sehen darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung; die Bundesregierung betont, dass die Auswertung an gesetzliche Zwecke gebunden und die Speicherung begrenzt sei.

Fachverbände und Bürgerrechtsorganisationen hatten in Anhörungen teils erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Befugnisse vorgebracht, darunter die Quellen-TKÜ und die biometrische Echtzeit-Detektion. Die Bundesregierung verweist demgegenüber auf richterliche Anordnungsvorbehalte und gesetzliche Schwellenwerte. Die praktische Umsetzung, etwa der Aufbau der technischen Voraussetzungen für die Drohnenabwehr und die automatisierte Gefahrenerkennung, beginnt nach Behördenangaben mit dem Inkrafttreten. Ob einzelne Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht landen, ist derzeit offen; bei früheren Polizeigesetzen auf Bundes- und Landesebene hatten die Karlsruher Richter bereits mehrfach enge Grenzen für Eingriffsbefugnisse gezogen.

Quellen

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